Therapieablauf

Therapiekonzept

Der Therapieansatz ist individuell auf jedes Kind zugeschnitten, von der Diagnostik zur Behandlung und basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und evaluierten Therapiekonzepten. Es wird die Gesamtsituation betrachtet und ganz besonders auf die emotionale Entwicklung und die Förderung der individuellen Ressourcen geachtet. Es berücksichtigt jedes Kind/Jugendlichen in all seinen Stärken, aber auch den individuellen Schwierigkeiten, die effizient behandelt werden. Ressourcen-Förderung und selbstwertfördernde therapeutische Elemente werden als unverzichtbar angesehen. Positive Emotionen, Selbstwirksamkeitsgefühle, Selbstvertrauen und schöne Lernerfahrungen werden bei ganz gezielt aufgebaut.

Es werden neuropsychologische Basisfunktionen wie u.a. die Förderung von Aufmerksamkeit, Gedächtnis und Handlungsplanung integriert. Schwierigkeiten in diesen Bereichen wirken sich oft auf die Lernprozesse aus. Hoch systematisch aufgebaute, stufenweise Förderkonzepte für das Lesen und Rechtschreiben bzw. Rechnen oder die Aufmerksamkeitssteuerung sind dabei grundlegend wichtig. Begleitende Elternberatung wirkt entlastend, Anleitung der Eltern für das Training zu Hause ermöglicht Automatisierung und Transfer in den Alltag.

Der therapeutische Aufbau erfolgt im Sinne von Treppenstufen, beginnend bei der "Null-Fehler-Grenze", immer einen Schritt voran - das Gelernte wird automatisiert und mittransportiert, Neues kommt kleinschrittig hinzu. So wird das Kind immer das Gefühl haben: "Ich werde es schaffen!"

Ablauf der Therapie

Kennenlernen und Therapieplanung

Grundlegend ist der Aufbau einer guten therapeutischen Beziehung. Mithilfe diagnostischer Ergebnisse wird ein individueller Therapieplan erstellt. Der therapeutische Aufbau ist darauf ausgerichtet, dass die Kinder und Jugendlichen von Beginn an Erfolge erleben können, was als „Arbeiten an der Null-Fehler-Grenze“ bezeichnet wird.

Therapeutischer Prozess

Der Therapieaufbau ist verflochten mit begleitenden Übungen wie z.B. Gedächtnistraining und psychotherapeutischen Elementen (z.B. Stressbewältigungstraining, Abbau von Prüfungsangst, Ressourcenförderung, Aufbau von Selbstvertrauen). Die Kinder erleben Fortschritte, erfahren Zuversicht und ein Gefühl innerer Stärke.

Begleitende Diagnostik und Transfer in Schule und Familie

Anhand begleitender Eltern- und Lehrergespräche wird der Transfer in die häusliche und schulische Umgebung gefestigt. Eltern lernen die Fortschritte ihrer Kinder zu würdigen und helfen ihnen, diese zu automatisieren. Mithilfe begleitender Diagnostik wird die Therapie immer auf die aktuelle Situation abgestimmt.

Therapieabschluss

Der Therapieabschluss erfolgt, wenn die individuellen Ziele erreicht wurden und die emotionale Situation stabilisiert ist.

Finanzierung und Möglichkeit der Kostenübernahme

Bei Legasthenie oder Dyskalkulie können die Kosten für eine Lerntherapie über das Jugendamt erstattet bekommen. Für die Kostenübernahme für Lerntherapie sind eine Reihe von Schritten notwendig.

1. Ein Kinder- und Jugendpsychiater untersucht das Kind und führt einige Tests durch. Es wird ein Gutachten erstellt.

2. Die Schule bescheinigt, dass bei dem Kind eine Problematik vorliegt, die nicht alleine durch schulische Hilfe zu lösen ist.

3. Die Bescheinigung der Schule und das medizinische Gutachten müssen beim örtlichen Jugendamt eingereicht werden. Im Rahmen der Eingliederungshilfe wird nun geprüft, ob eine Kostenübernahme für Lerntherapie bewilligt wird.

Eingliederungshilfe notwendig bei Kostenübernahme für Lerntherapie

Die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ist Teil des Jugendhilferechts. Unter den Begriff Eingliederungshilfe fallen die unterschiedlichsten Leistungen und Maßnahmen: z.b. Legasthenie– oder Dyskalkulietherapien, sog. Schulhelfer (auch Integrationshelfer oder Schulbegleiter genannt), ebenso stationäre Maßnahmen in Form der Heimunterbringung. Wenn ein Kind eine diagnostizierte Teilleistungsstörung wie Legasthenie oder Dyskalkulie hat und seine seelische Gesundheit dadurch bedroht ist, können die Kosten für eine Lerntherapie im Rahmen der Eingliederungshilfe vom Jugendamt übernommen werden.

Eine weitere Möglichkeit: über die „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ kann Lerntherapie auch finanziert werden. Den Antrag hierfür können Sie beim Jobcenter oder Ihrer Gemeinde stellen.

Eine Finanzierung der Lerntherapie kann auch als Selbstzahler stattfinden.

Für mehr Informationen und eine gezielte Beratung kontaktieren Sie mich gerne per Telefon oder Email.

Ich setze mich ein für starke Kinder und Jugendliche, die ihren schulischen Weg effizient, voller Selbstvertrauen und ihren Begabungen entsprechend gehen können.

Sprechen Sie mich bei Fragen gerne an:

Tel: +49 160 3511 354 oder info@michaela-zieglmeier.de

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.